Im Planungsausschuss ging es heute um unseren Vorschlag für den Einsteig in die Bebauung der im FNP ausgewiesene Fläche „Am Schwarzen Graben“.
Ergebnis ist, eine Entwicklung nach Paragraph 34 Abs. 4 BauGB ist laut Verwaltung leider aus verschiedensten Gründen nicht möglich. Der Planungsausschuss hat aber die Verwaltung beauftragt, zunächst ein Moderationsverfahren mit allen Beteiligten zu führen, aus denen sich dann ein Rahmenplan für Bebauungspläne entwickeln soll.
Ein nächster Schritt ist somit getan.
In den letzten Jahren gab es ja immer nur Absichtserklärungen des BZA und nun haben wir einen Auftrag des Planungsausschusses. Endlich kommt Bewegung in die Sache.