Beim letzten Anmeldeverfahren gab es mit den Schulplätzen an der Gesamtschule Norf und am Gymnasium Norf Probleme, weil beide Schulen nur fünfzügig waren und deshalb mehr als 40 Kinder pro Schule abgewiesen werden mussten.

Für die Gesamtschule Norf war schon länger die Sechszügigkeit beschlossen. In der heutigen Sitzung des Schul-Ausschusses wurde heute beschlossen:

Die Zügigkeit des Gymnasiums Norf, Städtische Schule der Sekundarstufe I und II, Eichenallee 8, 41468 Neuss, Schul-Nummer 165 785, wird um zwei Züge zu einem sechszügigen Gymnasium ab dem 01.08.2019 erhöht.Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erhöhung der Zügigkeit die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW einzuholen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob durch diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Umstieges von G8 zu G9 auch bauliche Maßnahmen erforderlich werden und hierzu ggfls. eine entsprechende Planung und Kostenschätzung vorzulegen.

Allerdings bedeuten diese ca. 56 weiteren Schulplätze keine 100% Garantie, dass alle angemeldeten Kinder sicher einen Schulplatz finden.

Ein weiterer Ausbau der beiden Schulen über die Sechszügigkeit ist aber aus baulichen und pädagogischen Gründen nicht sinnvoll.

Die Gesamtschule Norf wird ab dem nächsten Schuljahr bereits von 5 auf 6 Züge ausgebaut. Die AG Schulentwicklung hat für den Schul-Aussschuss am 9.10.2018 einen Vorschlag erarbeitet, der weitere dringende schulorganisatorische Maßnahmen beinhaltet.
Die Schülerzahlen steigen, es gibt schulpolitische Veränderungen, die Sekundarschulen wurden aufgelöst bzw. umgewandelt – und es gibt regionale Unterschiede in der Schülerzahlen.

Langfristig wird man sogar die Neugründung einer Schule überlegen müssen.

Als schulpolitischer Sprecher muss ich natürlich die Gesamtstadt im Blick haben, aber als Stadtverordneter für Allerheiligen und Norf auch den Blick auf unsere Stadtteilschulen Gesamtschule und Gymnasium Norf.

Dennoch wird man auch auf Grund der rechtlichen Situation nicht sicher sein können, dass es keine Abweisungen an den beiden Norfer Schulen geben wird.

Beitrag im Stadtkurier

Im Planungsausschuss ging es heute um unseren Vorschlag für den Einsteig in die Bebauung der im FNP ausgewiesene Fläche „Am Schwarzen Graben“.

Ergebnis ist, eine Entwicklung nach Paragraph 34 Abs. 4 BauGB ist laut Verwaltung leider aus verschiedensten Gründen nicht möglich. Der Planungsausschuss hat aber die Verwaltung beauftragt, zunächst ein Moderationsverfahren mit allen Beteiligten zu führen, aus denen sich dann ein Rahmenplan für Bebauungspläne entwickeln soll.

Ein nächster Schritt ist somit getan.

In den letzten Jahren gab es ja immer nur Absichtserklärungen des BZA und nun haben wir einen Auftrag des Planungsausschusses. Endlich kommt Bewegung in die Sache.